Unsere Leistungen
- Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI 
-> anerkannter Pflege- und Betreuungsdienst mit voller Pflegekassenzulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kassen. Wir können die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vorhandenen Budgets direkt mit den Kassen abrechnen
 
- häuslichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI 
- Begleitung pflegender Angehöriger gemäß §5 Abs 1 SächsPflUVO durch Pflegefachkraft 
- hauswirtschaftliche Versorgung  auch ohne Pflegegrad möglich 
- Pflege in gewohnter Umgebung 
- Grundpflege
- Behandlungspflege
-  Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 
Wir rechnen mit allen Krankenkassen und Pflegekassen ab.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin
um ein individuelles Angebot für Sie
zu erstellen.